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Das Kampfgericht Das Kampfgericht setzt sich wie folgt zusammen: " Listenführer (Brasilianisches Poolsystem) " Zeitnehmer Gesamtzeit " Zeitnehmer Festhalterzeit " Wertungstabellenführer (Seitenrichter) " Kampfrichter Die Kampfrichter unterliegen einer gesonderten Ausbildung mit Prüfung nach den Richtlinien der WCA. Alle anderen Beteiligten des Kampfgerichts können in ihren Schulen, Vereinen oder Dojos ihre Kenntnisse durch ihren Clubleiter erwerben. Diese Kenntnisse können auf Lehrgängen und Seminaren der WCA vertieft werden. Das Mindestalter und die Voraussetzungen für die Tätigkeit im Kampfgericht sind dem Regelwerk Jiu Jitsu Kampf zu entnehmen. Das gleiche ist im Regelwerk Kickboxen zu ersehen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||