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WCA - Trainerausbildung Der Clubleiter ist verpflichtet die angehenden Trainer vorher in seiner Sportschule zu unterweisen. Dem Schüler ist es nur mit Erlaubnis des Clubleiters gestattet an den Lizenzlehrgängen teilzunehmen. Der Aufbau des Lizenzierungssystems für Trainer: E-Lizenz, Betreuer: Voraussetzung: Orangegurt und mindestens 20 Std. c1ubinterne Ausbildung, Vergabe der Lizenz erfolgt durch den Clubleiter. Aufgabe eines Betreuers: Hilft, angeleitet vom Ausbilder und dessen Assistent, vor allem in Kindergruppen, für einen reibungslosen Ablauf des Trainings zu sorgen. D-Lizenz, Trainer Assistent: Voraussetzung: E-Lizenz, Mindestalter von 14 Jahren, Grüngurt und das erfolgreiche Bestehe eines achtstündigen Lehrgangs mit abschließender Prüfung. Aufgabe eines Assistenten: Übernimmt eigenständig Teile des Trainings (wie z.B. Aufwärmtraining, Theorieeinheiten und Fallschule) und kann, bei Anwesenheit des Trainers, für Teile der Gruppe das Training übernehmen. C-Lizenz, Trainer: Voraussetzung: Mindestalter 16 Jahre, Nachweis einer "Erste Hilfe Ausbildung" und acht Theorie Stunden Trainerfortbildung im Rahmen der Superseminare und Kompaktlehrgänge. Aufgabe eines Trainers: Ein ausgebildeter Trainer ist in der Lage selbstständig Gruppen zu leiten. B-Lizenz, Lehrer: Voraussetzung: Mindestalter 18 Jahre, Nachweis einer "Erste Hilfe Ausbildung", Nachweis zwei Jahre lang eigenständig Gruppen geleitet zu haben, mindestens Träger des 1. Dan und 16 Fortbildungsstunden. A-Lizenz, Meister: Voraussetzung: Mindestens der 2.Dan, Nachweis 15 Jahre lang Gruppen eigenständig geleitet zu haben, Nachweis 10 Schüler bis zum Schwarzgurt geführt zu haben. Seminarleitertätigkeit national wie international. Auf den Superseminaren gibt es so genannte "Laufzettel", auf denen die Theorieeinheiten eingetragen werden. Die Lizenz trägt der Clubleiter im Sportpass nach. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||